Einreise und Visum für ein Studium
Bist du EU-Bürger*in?
EU-Bürger*innen benötigen kein Visum, um in Deutschland zu studieren. Sie können sich mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis in Deutschland aufhalten und ihr Studium aufnehmen.
Diese Regelung gilt auch für Bürger*innen aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.
Du kommst nicht aus der EU?
Dann benötigst du im Regelfall für die Einreise ein Visum. Für den Zweck des Studiums stelle ich dir unten stehend zwei mögliche Optionen vor.
Visum zum Studieren:
Sobald du eine Zusage für einen Studienplatz hast, kannst du ein Visum zum Studieren beantragen.
Wichtigste Voraussetzungen:
- Erfüllung der Voraussetzungen für ein Studium
- Zusage über einen Studienplatz oder Zulassung zum Studienkolleg
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (durch ein Sperrkonto mit mindestens 1.027 Euro pro Monat, eine Verpflichtungserklärung oder ein Stipendium)
- ggfs. erforderliche Sprachprüfungsnachweise
Visum zur Studienplatzsuche:
Du kannst ein Visum zur Studienplatzsuche beantragen, wenn du noch keinen Studienplatz gefunden hast. Dieses Visum erlaubt es dir, für bis zu 9 Monate nach Deutschland zu kommen, um einen geeigneten Studienplatz zu suchen.
Voraussetzungen:
- Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung
- Sprachkenntnisse auf B1-Niveau
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (Sperrkonto mit mindestens 1027 Euro pro Monat oder Verpflichtungserklärung).
Wichtig
Das sind zwei Optionen für ein Visum für den Zweck des Studiums. Es gibt noch viele weitere Visumsoptionen, wie z.B. die Chancenkarte.
Bitte prüfe immer deine individuellen Voraussetzungen in Absprache der deutschen Botschaft deines Heimatlandes oder kontaktiere uns für ein individuelles Beratungsgespräch.